Bundestag verabschiedet Gesetz zur Banken-Enteignung

„Heute ist ein Tag der Unfreiheit“, hallte es durch den Bundestag als ein FDP-Finanzexperte die kurz danach beschlossene Vorlage mit dem griffigen Namen Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz kommentierte.

Mit diesem Gesetz ließ sich die Bundesregierung, zumindest für begrenzte Zeit, die Möglichkeit private Unternehmen zu enteignen, festschreiben. Der Grund für das Gesetz, dass trotz Gegenstimmen der Linken und der FDP, sowie Stimmenthaltung der Grünen angenommen wurde, scheint klar. Es ist einer der gut durchdachten Pläne der Regierung die Wirtschaftskrise zu bekämpfen. Es geht in erster Linie um die in Schieflage geratenen Banken und besonders um die vom Konkurs bedrohten Hypo Real Estate.

Foto: Spiegel.de

Jedoch soll die Enteignung lediglich ein letztes Mittel sein, das nur im Notfall unter bestimmten Umständen gebraucht werden soll. Anders ausgedrückt ist Enteignung nur möglich, wenn freiwillige Lösungen scheitern. Diese sehr beruhigende Einschränkung wird darüber hinaus noch durch einen vorgegebenen Zeitraum begrenzt.
Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten und damit die Rechte der Privatwirtschaft auszuhebeln, endet am 30. Juni 2009.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), verteidigte diese Maßnahme. Die Bundesregierung glaube zwar nicht, dass der Staat der bessere Banker sei, doch benötige der Bund die hundertprozentige Kontrollmehrheit bei der HRE, um diese „systemrelevante Bank“ zu stabilisieren.

"Zuständig für die Durchführung des Enteignungsverfahrens ist das Bundesministerium der Finanzen als Enteignungsbehörde.", heißt es in der Gesetzesvorlage. Sollte es uns beunruhigen, dass es in Deutschland eine Enteignungsbehörde gibt?

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