Nach langer Diskussion und Spekulation um die Schuld von Dieter Althaus an dem Skiunfall mit der 41-jährigen Slowakin Beata Christandl, bei der sie tödlich verletzt wurde, folgte nun das überraschend schnelle Urteil!
Schuldig! Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wurde von einem österreichischen Gericht der fahrlässigen Tötung an Beata C. für schuldig befunden. Althaus, der schwere Verletzungen von dem Unfall davon trug und sich noch in der Reha befindet, nahm am Verfahren nicht teil. Er ermöglichte jedoch eine beschleunigte Verhandlung, in der er einen Eilantrag durch seinen Anwalt stellen ließ und sich darüber hinaus geständig verantwortete, sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmte.
Dadurch kam es bereits einen Tag nach der Anklageerhebung gegen Dieter Althaus und einer nur einstündigen Verhandlungsdauer zu dem Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Althaus gegen fundamentale Verhaltensregeln des Skiverbandes verstoßen hatte und der Unfall aus diesem Fehlverhalten resultierte. Ministerpräsident Althaus wurde zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro und 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Dieter_althaus2008.jpg
Man kann davon ausgehen, dass die eigentliche Diskussion um die Person Dieter Althaus und das Amt des thüringischen Ministerpräsidenten mit dem Schuldspruch erst beginnt. Fest steht, dass am 30.08.2009 in Thüringen der Landtag gewählt wird und die thüringische CDU im Moment offiziel nicht bereit ist einen Alternativ-Plan zu ihrem Spitzenkandidaten und amtierenden thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus in Betracht zu ziehen.
Welchen Einfluss der Skiunfall von Althaus auf das Wahlverhalten der Thüringer hat und ob Dieter Althaus in so kurzer Zeit überhaupt wieder gesundheitlich in der Lage ist einen Wahlkampf zu führen und ein solch wichtiges Amt auszufüllen, kann aktuell noch niemand sagen!