Ein spanisches Gericht in Barcelona statuierte ein Exempel und verurteilte eine Kneipenwirtin wegen andauernder Ruhestörung zu fünfeinhalb Jahren Haft.
Die Beitreiberin einer Kneipe in der Altstadt von Barcelona bekam die volle Härte des Gesetztes zu spüren. Trotz fehlender Genehmigung hatte sie eine leistungsstarke Musikanlage installiert und bis drei Uhr Nachts damit ihre Nachbarn wach gehalten.
Als Folge der dauernden lauten Musik litten drei Anwohner unter Schlaflosigkeit und Depressionen. Sie klagten gegen die Lärmbelästigung durch die Wirtin und bekamen Recht.
Die Stadtverwaltung ordnete erst den Abbau der Musikanlage an und nach der nicht Befolgung auch die Schließung des Lokals. Als sich die Eigentümerin gegen die Anordnungen widersetzte und die laute Musik weiterlief, schritt die spanische Justiz erbarmungslos ein. Das Gericht in Barcelona wertete die nächtliche Ruhestörung als Folter und Körperverletzung und verurteilte die Besitzerin zu fünfeinhalb Jahren Haft.
Diese höchste, jemals in Spanien für Ruhestörung ausgesprochene, Strafe dürfte ein mahnendes Beispiel für alle Bar- und Kneipenbesitzer sein.