Doping-Affäre endet für Hoffenheim mit Geldstrafe

Mangelhafte Dopingkontrolle in der Bundesliga führt zu einem glimpflichen Ende der Doping-Affäre für Hoffenheim.

Nachdem in letzter Zeit viele drakonische Strafen für Spieler und Verein in den Medien kursierten, fiel das Urteil vergleichsweise mild aus. Eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro und ein Freispruch für die Spieler Ibertsberger und Jancker steht für Hoffenheim nach den Dopingvorwürfen unterm Strich. Auch der Punkteabzug blieb aus, weil Borussia Mönchengladbach ihren Einspruch gegen Wertung des Spiel zurückgezogen hat.


Hoffenheims Manager Jan Schindelmeiser (r.) und Trainer Ralf Rangnick
Foto: Bundesliga.de

Was sich für Hoffenheim anhören muss, als wäre Weihnachten und Ostern auf einen Tag gefallen, wirft kein gutes Licht auf den deutschen Fußball und den DFB.
Die niedrige Strafe ergab sich nämlich vor allem aus Unregelmäßigkeiten in der Durchführung der Dopingkontrollen. Bisher nahm der Fußball in Deutschland in der Dopingfrage eine Sonderrolle für sich in Anspruch. So wurden die Spieler beispielsweise nicht, wie von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA)gefordert und in anderen Sportarten bereits längst die Regel, von unabhängigen Personen zu der Dopingprobe begleitet, sondern von Vereinsangestellten.

Die von Rangnick erhobenen Vorwürfe, dass die Dopingkontrollen nicht so ordnungsgemäß durchgeführt werden wie der DFB und die Bundesligavereine gerne behaupten, scheinen sich nicht mehr von der Hand weisen zu lassen. Denn auch Gladbach zog seinen Einspruch gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim nur zurück, weil auch bei ihnen Unregelmäßigkeiten bei den Kontrollen nachgewiesen wurden.

Es bleibt zu hoffen, dass es dieser Fall schafft die Bundesliga aufzurütteln und die Fußballverantwortlichen der Dopingproblematik zu sensibilisieren.

Schweizer heben Tanzverbot auf

„Tanz und Gelag ist des Teufels Feiertag", dachten sich wohl die Schweizer im Kanton Luzern bisher. Denn seit 600 Jahren herrscht in der zentralschweizerischen Gemeinde ein allgemeines Tanzverbot an Feiertagen.


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Kürzlich nahm sich nun endlich die Politik diesem brisanten Thema an. Die Grünen-Abgeordnete Katharina Meile sagte, es sei nicht zu begründen, dass in Diskotheken zwar Musik an Feiertagen gespielt werden dürfe, aber es verboten sei zu Tanzen.

Die Debatte, die in Luzern die Bürger schon seit 1428 in zwei Gruppen spaltet, hat, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA meldete, nun ein vorläufiges Ende gefunden.

Mit einer denkbar knappen Mehrheit von 51 zu 50 Stimmen kippte die Ratsversammlung das Verbot und öffnete der Sünde Tür und Tor.

Ob sich die Politiker aus Luzern nach dem Tanzverbot nun Themen wie dem Eisenbahnbau und der Industrialisierung annehmen, ist nicht bekannt.

Prozessbeginn gegen Josef Fritzl

Josef Fritzl plädiert im Prozess auf "nicht schuldig".


Der Angeklagte Josef Fritzl verbirgt sein Gesicht vor den Medien
Foto: dpa

Der Täter wies zum Prozessbeginn die Vorwürfe des Kindsmordes aufgrund von Unterlassung und dem des Sklavenhandels zurück. In den Anklagepunkten des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung bekannte er sich hingegen für schuldig. Auf die Anschuldigungen der fortdauernden Vergewaltigungen, der Blutschande und der langjährigen Freiheitsberaubung reagierte er mit einem Teilschuldeingeständnis.

Fritzl hatte seine Tochter über 24 Jahre lang im Keller seines Hauses in Amstetten eingesperrt und wiederholt vergewaltigt. In diesem Zeitraum brachte sie sieben Kinder zur Welt. Eines von ihnen starb als Neugeborenes. Die grausame Tat kam im letzten Jahr nur zufällig ans Licht uns sorgte weltweit für Aufsehen.

Ab heute muss sich das "Inzest-Monster" aus Amstetten nun vor Gericht verantworten. Während des Prozesses gegen Josef Fritzl kamen die erschreckenden Einzelheiten des Martyriums seiner Tochter Elisabeth heraus. Im Alter von 18 Jahren begann ihre 24-jährige Gefangenschaft durch ihren eigenen Vater. Während der ersten neun Jahre lebte sie zeitweise mit drei Kindern auf elf Quadratmetern, ehe der Keller ausgebaut wurde, führte die Staatsanwältin Christiane Burkheiser aus.

"Es gab kein warmes Wasser, keine Dusche, keine Heizung und vor allem kein Tageslicht und keine Frischluftzufuhr, beschrieb Burkheiser die Lebensumstände der Gefangenen weiter. Während die Staatsanwaltschaft versuchte die Grausamkeit der Verbrechen für die Richter fassbar zu machen, zeigte der Angeklagte Fritzl, der sein Gesicht zu Prozessauftakt noch vor den Medien verbarg, in der Verhandlung keine Reue.

Trotz des Ausschluses der Öffentlichkeit sind 200 Journalisten aus aller Welt zu dem "Jahrhundertprozess" nach St. Pölten in Niederösterreich gereist. Die Prozessdauer wird auf fünf Tage veranschlagt und ein Urteil somit bereits am Freitag erwartet.

Im Falle einer Verurteilung droht Fritzl eine lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft hat, für den Fall, dass Fritzl nicht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wird, bereits eine Sicherheitsverwahrung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.