Koran ersetzt deutsches Gesetzeswerk

Man sollte doch eigentlich meinen das in einem Rechtsstaat der religiöse Hintergrund bei Entscheidungen keine Rolle spielt! Leider wurde das der aktuell im Fokus der Kritik stehenden Familienrichtern aus Frankfurt am Main aber nich mitgeteilt.

Aber mal von Anfang an nehmen wir an, dass in Deutschland ein kleines Mädchen geboren wird deren Eltern aus Marroko stammen. Sie wird älter, lebt in Deutschland, geht zur Schule, findet einen Job, heiratet und bekommt zwei Kinder!

Bis dahin nichts ungewöhnliches. Jedoch begann ihr Ehemann - "der Ebenfalls aus dem marokkanischen Kulturkreis stammt" (ich dachte die Frau sei in Deutschland geboren naja egal) - sie nach einiger Zeit schwer zu misshandeln. Konsequenterweise trennte die Frau sich von ihm und erwirkte ein Verbot für ihren Mann der sich nicht auf weniger als 50 m nähern dürfte.

Als das jedoch auch nichts brachte und er sie weiter bedrohte stellte sie den Antrag auf vorezeitige Auflösung der Ehe, wofür es bekanntermaßen nötig ist eine "unzumutbäre Härte" nachzuweisen!

Nach der langen Vorrede kommt jetzt der Kern:
Die Familienrichtern im deutschen Rechtsstaat entschied sich dafür den Antrag abzulehnen! Nachdem sie aus dem Koran zitierte begründete die Richterin ihre Entscheidung mit den Worten: Beide Eheleute stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis, da seien Misshandlungen „nicht unüblich“, weil es das Züchtigungsrecht gebe. Im Namen Allahs vrkünde ich das Urteil diese - deutsche - Staatsbürgerin hat keine Rechte da ihre Eltern aus Marokko stammen.

Die Richterin wurde zwar aufgrund von Befangenheit von dem Fall abgezogen, aber ein bitterer Nachgeschmack und die Frage ob in Zukunft wieder Entscheidungen im Namen der Relgion gefällt werden bleibt schon

Wenn ja ich kenne n paar bei denen wir mal einen Hexentest machen sollten!

Andererseits würden dann wenigstens die ganzen Arbeitslosen Relgionswissenschaftler endlich och mal n Job finden ;) (die Juristen lernen ja anscheinend eh nichts in ihrem Studium)

6 Comments:

Stefan said...

Hab's auch grad gesehen und wußte im ersten Moment gar nich, was ich davon halten soll.Ich dachte das ist hier ein Rechtsstaat, wo sie einen sonst für alles anscheißen!
Vielleicht legalisieren sie bald den Ehrenmord auf deutscher Straße, weil's anderswo so üblich ist feige seine Schwester zu erschießen.
Ich zieh da aber nur mit, wenn sich die Bundesrepublik dafür einsetzt, daß ich in der Türkei als deutscher Staatsbürger auch ohne Probleme mit kurzen Hosen in eine Moschee gehen darf, weil's hier so üblich is an heißen Tagen kurze Hosen anzuziehen...

Anonym said...

geiler fall von verwirrter rechtssprechung auf jeden fall! mal ehrlich: hat besagte richterin denn nich für fünf pfennig verstand und gemerkt, dass sie hier einen überaus weitreichende konsequenzen habenden präzedenzfall gerade zu ungunsten der frau UND der rechtsstaatlichkeit entschieden hat?! ü-haupt: was is'n das für'ne frau, die 'ner andern frau auf derartige weise eins reinwürgt?! vielleicht würde sie selber gerne öfter geschlagen werden...! ;-) wenn ja, kann sie ja den ehemann der "marrokanerin" nehmen, sobald dieser dann von einem ordentlichen richter geschieden wurde! is ja wie bei den schildbürgern hier! naja, die hessen eben...!

Unknown said...

@stefan ist ehrenmord noch nicht legal? und du hast doch kein Problem wenn du in der Türkei mit kurzen Hosen in die Moschee gehst ... dann kriegste 3-4 Warnschüsse in Rücken dann haste nie wieder Probleme! :-)

@spieß ich frage mich vor allem wie die darauf kommt das des so im Koran steht da widersprechen ja nun fast alle (gruß an Hesse)
und zweite Frage ist lernt man den in den zig Jahren Studium Jura nicht das nur das deutsche Gesetz in Deutschland gilt! Man man müssen ja harte Anforderungen sein um Richter zu werden.

Aber das mit den gerne mal ähm gehauen werden is natürlich ne Erklärung irgendwie , teilweise ...!

Noch ne Frage an alle - da niemand den Namen der Richterin sagt oder druckt - weiß jemand ob das verboten wurde oder ob sie das freiwillig nicht machen! Ich meine ist ja ne öffentliche Person wurde ja entschieden als gegen Filmverbot im Gerichtssaal vor Verhandlungsbeginn geklagt wurde entschieden! Alles sehr merkwürdig auf jeden Fall ... die spinnen die Juristen!

Spieß said...

naja, is halt auslegungssache, sagen die! und wer weiß, vielleicht is sie in ihrer freizeit ja hobby-korangelehrte und eine von den eher fundamentalistischen noch dazu, dass sie das eben so sieht! der sollte man jedenfalls nie wieder'n fall geben! zur strafe muss die jetzt erstmal zehn jahre nachsitzen und den andern richtern kaffee kochen oder so!

Unknown said...

denkste das is ne angemessene strafe? kaffee kochen gegen blödheit ... ich weeß net ob das hilft ... Ich bin dafür das ihr einer mit dem Grundgesetz solange mit dem Grundgesetzt auf n hinterkopf haut bis sie kapiert was für n unsinn sie da jemacht hat! :-)

Spieß said...

das is auch gut! würde dem in manchen islamischen ländern popülären steinigungsbrauch sehr nahe kommen und wäre somit sogar mataphorisch! coole idee! reich die mal ein beim AG Frankfurt!