Geständnis: Fritzl bekennt sich schuldig

„Ich bekenne mich schuldig der angelasteten Straftaten", gestand Josef Fritzl bereits am Beginn des heutigen 3. Prozesstages.

Das nun abgelegte Schuldeingeständnis des Angeklagten Josef Fritzl umfasst auch die Anklagepunkte Mord durch Unterlassung, Sklaverei und der fortwährenden Vergewaltigung, bei denen er sich bis dato auf unschuldig oder nur eingeschränkt schuldig erklärt hatte.

Sein plötzliches Eingeständnis der Schuld in allen Anklagepunkten begründete Fritzl mit der am gestrigen Tag ausgestrahlten Video-Aussage seiner Tochter, dass ihm gezeigt habe, wie sehr sie in all den Jahren gelitten hatte.

Diese späte "Einsicht" wird dem Angeklagten dennoch voraussichtlich nicht weiterhelfen. Eine Gutachterin bescheinigte ihm zwar eine schwere Persönlichkeitsstörung, jedoch wird er voraussichtlich für den Zeitraum der Strafttat für voll schuldfähig erklärt.

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Das Urteil im Prozess gegen Fritzl wird nach seinem umfassenden Schuldeinegständnis bereits am Donnerstagnachmittag erwartet und wird ohne dem Urteil vorauszugreifen auf Grund der Schwere der Tot zwangsläufig lebenslange Sicherheitsverwahrung lauten müssen.

Prozessbeginn gegen Josef Fritzl

Josef Fritzl plädiert im Prozess auf "nicht schuldig".


Der Angeklagte Josef Fritzl verbirgt sein Gesicht vor den Medien
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Der Täter wies zum Prozessbeginn die Vorwürfe des Kindsmordes aufgrund von Unterlassung und dem des Sklavenhandels zurück. In den Anklagepunkten des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung bekannte er sich hingegen für schuldig. Auf die Anschuldigungen der fortdauernden Vergewaltigungen, der Blutschande und der langjährigen Freiheitsberaubung reagierte er mit einem Teilschuldeingeständnis.

Fritzl hatte seine Tochter über 24 Jahre lang im Keller seines Hauses in Amstetten eingesperrt und wiederholt vergewaltigt. In diesem Zeitraum brachte sie sieben Kinder zur Welt. Eines von ihnen starb als Neugeborenes. Die grausame Tat kam im letzten Jahr nur zufällig ans Licht uns sorgte weltweit für Aufsehen.

Ab heute muss sich das "Inzest-Monster" aus Amstetten nun vor Gericht verantworten. Während des Prozesses gegen Josef Fritzl kamen die erschreckenden Einzelheiten des Martyriums seiner Tochter Elisabeth heraus. Im Alter von 18 Jahren begann ihre 24-jährige Gefangenschaft durch ihren eigenen Vater. Während der ersten neun Jahre lebte sie zeitweise mit drei Kindern auf elf Quadratmetern, ehe der Keller ausgebaut wurde, führte die Staatsanwältin Christiane Burkheiser aus.

"Es gab kein warmes Wasser, keine Dusche, keine Heizung und vor allem kein Tageslicht und keine Frischluftzufuhr, beschrieb Burkheiser die Lebensumstände der Gefangenen weiter. Während die Staatsanwaltschaft versuchte die Grausamkeit der Verbrechen für die Richter fassbar zu machen, zeigte der Angeklagte Fritzl, der sein Gesicht zu Prozessauftakt noch vor den Medien verbarg, in der Verhandlung keine Reue.

Trotz des Ausschluses der Öffentlichkeit sind 200 Journalisten aus aller Welt zu dem "Jahrhundertprozess" nach St. Pölten in Niederösterreich gereist. Die Prozessdauer wird auf fünf Tage veranschlagt und ein Urteil somit bereits am Freitag erwartet.

Im Falle einer Verurteilung droht Fritzl eine lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft hat, für den Fall, dass Fritzl nicht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wird, bereits eine Sicherheitsverwahrung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.