Australischer Verkehrsminister wegen 30 Strafzetteln vor Gericht

Politiker sollen im Idealfall Vorbilder sein. Von diesem Leitsatz hatte der Verkehrsminister des australischen Bundesstaates South Australia, Tom Koutsantonis, bisher noch nichts gehört.

Foto: Verkehrsminister Tom Koutsantonis

Bisher sammelten sich auf seinem Konto rund 30 Strafzettel an, die Fahren über Rote Ampeln, Telefonieren am Steuer ebenso wie überhöhte Geschwindigkeit beinhalteten. Zu allem Überfluss entschied sich der Politiker die Strafen nicht zu bezahlen, sondern sie in bester Politikermarnier auszusitzen.

Dafür wurde Tom Koutsantonis nun von einem australischen Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen Rücktritt lehnte er jedoch ab und sagte der Presse, dass er sich geändert habe und es ihm sehr leid täte.

Möglicherweise wäre es für ihn als Verkehrsminister überlegenswert nicht sich selbst, sondern die Verkehrsregeln anzupassen: Ampeln immer auf grün, Telefonieren erlauben und Höchstgeschwindigkeit auf 250 Km/h.

Quelle: Tagensanzeiger.ch

Britische Beißerin zu 3 Jahren Haft verurteilt

Die britische Kuss-Beisserin Tracy Davies wurde nun von einem Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt.

Es muss ein unglaublicher Schmerz gewesen sein, als Mark Coghill an seinem 45. Geburtstag seine damalige Freundin Tracy Davies küsste und sie zweidrittel seiner Zunge abbiss (KloArt berichtete). Zwar hatten beide anlässlich des Geburtstags vorher zusammen zwei Flaschen Wodka getrunken, doch das schützte weder ihn vor dem Schmerz, noch sie vor der Strafe.

Ein Gericht verurteilte Tracy Davis, mit Verweis auf die "tierische Art und Weise" ihrer Handlung, zu drei Jahren Haft. Die Zunge konnte Mark ihr trotzdem nicht rausstrecken, da sie wegen des hohen Infektionsrisikos nicht wieder angenäht werden konnte.

Beängstigende Leidenschaften!

Leidenschaften sind zumindest in gesundem Maße eine sehr schöne Sache. Es gibt wohl kaum etwas Befriedigenderes als eine leidenschaftliche Liebe. Doch wenn Leidenschaft zur Raserei wird, kann es ungemütlich werden, wie der 45-jährige Engländer Mark Coghill schmerzlich feststellen mußte. Coghill feierte mit seiner Freundin Tracy Davies, die er vier Monate zuvor über eine Kontaktanzeige kennen lernte, seinen Geburtstag. Nachdem sie mit zwei Flaschen Wodka etwas angestoßen hatten und den anschließenden Bar-Besuch beendet hatten, bat Tracy ihren Mark zu Hause angekommen um einen leidenschaftlichen Zungenkuss. Bei dieser Gelegenheit biss sie mit aller Kraft zu und ihm ein Drittel seiner Zunge ab. Mark legte sich, noch immer stark alkoholisiert und von Schmerzen geplagt, ins Bett und wollte die Schmerzen wegschlafen. Bedauerlicherweise dauert sein Schlaf nicht allzu lange an, da er durch einen erneuten Biss seiner Freundin Tracy, diesmal in seinen Ellenbogen, aufwachte. Als er sie daraufhin wegstieß, rief sie den Notarzt, der die Zunge jedoch nicht wieder annähen konnte.

Im Moment verhandeln englische Gerichte den Fall des leidenschaftlichen Kuss-Bisses und Mark Coghill wird wohl überlegen, ob er noch mal auf eine Kontanktanzeige antwortet oder seinen Mund beim Küssen öffnet!

Ameneh darf ihren Peiniger blenden...


Der irrste Wahnsinn kommt heute aus dem Iran. Die Iranerin Ameneh Bahrami (30, Foto) lehnte 2004 einen Heiratsantrag eines Mitstudenten ab. Der potentielle Bräutigam, Majid Emovahedi, rastete aus, übergoss sie mit Säure. In Folge des Säureangriffs wurde Ameneh Bahrami völlig entstellt und erblindete auf beiden Augen. Schwer gezeichnet durch Säureverätzungen, (aktuell bereits 17 Mal von spanischen Spezialisten operiert) reichte Ameneh Klage gegen den Täter ein und bekam nun von einem Gericht in Teheran Recht. Das Gericht in Teheran sprach folgendes Urteil: Ameneh darf dem Täter die Augen verätzen, mit 20 Tropfen Säure, um ihn ebenfalls zu blenden. Das Urteil beruhe laut Gerichtsaussage auf dem islamischen Rechtsgrundsatz "Auge um Auge".
Nachdem Ameneh in erster Instanz "nur" das Recht bekam, ein Auge ihres Peinigers zu verätzen, da Frauen im Iran weniger Wert sind als Männer, ging sie in Berufung und bekam erneut Recht vom Gericht in Teheran.

Ameneh Bahrami hat nun endgültig ihr Recht vor Gericht bekommen und ihr Peiniger, Majid Emovahedi, möglicherweise auch sein gerechtes Urteil für einen grausamen Angriff auf das Leben einer jungen Frau. Jedoch sollte die Tragweite einer solchen Vergeltungsjustiz nicht unterschätzt werden und die Grenzen, ebenso wie die einer solchen "Auge um Auge"-Gerechtigkeit, dringend hinterfragt werden.

Ameneh gab sich indes zufrieden mit dem Urteil. „Weil ich blind bin, kann ich das Urteil nicht selbst vollstrecken, aber im Iran gibt es viele, die das freiwillig für mich tun wollen.“, so das Opfer.

Die Frage nach Recht, Gerechtigkeit, Sinn oder Unsinn dieses Urteils muss jeder für sich selbst beantworten. Dass mit diesem Urteil ein erster Schritt zu staatlich legitimierter Selbstjustiz gemacht wurde, muss bei der Bewertung des Urteils jedoch berücksichtigt werden. Selbst iranische Politiker und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Ameneh Bahrami und ihr Festhalten an der grausamen Srafe. Sie jedoch beharrt darauf, dass es sich nicht um Rache handelt. Es soll ein gerechtes Urteil sein, dass durch seine Härte andere Männer von Säureangriffen abhalten soll.

Foto Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2009/03/07/blindes-saeure-opfer/darf-peiniger-augen-veraetzen.html

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt!

Nach langer Diskussion und Spekulation um die Schuld von Dieter Althaus an dem Skiunfall mit der 41-jährigen Slowakin Beata Christandl, bei der sie tödlich verletzt wurde, folgte nun das überraschend schnelle Urteil!

Schuldig! Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wurde von einem österreichischen Gericht der fahrlässigen Tötung an Beata C. für schuldig befunden. Althaus, der schwere Verletzungen von dem Unfall davon trug und sich noch in der Reha befindet, nahm am Verfahren nicht teil. Er ermöglichte jedoch eine beschleunigte Verhandlung, in der er einen Eilantrag durch seinen Anwalt stellen ließ und sich darüber hinaus geständig verantwortete, sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmte.

Dadurch kam es bereits einen Tag nach der Anklageerhebung gegen Dieter Althaus und einer nur einstündigen Verhandlungsdauer zu dem Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Althaus gegen fundamentale Verhaltensregeln des Skiverbandes verstoßen hatte und der Unfall aus diesem Fehlverhalten resultierte. Ministerpräsident Althaus wurde zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro und 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Dieter_althaus2008.jpg



Man kann davon ausgehen, dass die eigentliche Diskussion um die Person Dieter Althaus und das Amt des thüringischen Ministerpräsidenten mit dem Schuldspruch erst beginnt. Fest steht, dass am 30.08.2009 in Thüringen der Landtag gewählt wird und die thüringische CDU im Moment offiziel nicht bereit ist einen Alternativ-Plan zu ihrem Spitzenkandidaten und amtierenden thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus in Betracht zu ziehen.

Welchen Einfluss der Skiunfall von Althaus auf das Wahlverhalten der Thüringer hat und ob Dieter Althaus in so kurzer Zeit überhaupt wieder gesundheitlich in der Lage ist einen Wahlkampf zu führen und ein solch wichtiges Amt auszufüllen, kann aktuell noch niemand sagen!